Anfertigung von Steuererklärungen
Die Anfertigung von Steuererklärungen umfasst insbesondere die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen.
Dies betrifft alle betrieblichen wie auch privaten Steuern. Von der Sichtung der relevanten Belege, der Ausnutzung aller steuerlichen Gestaltungsspielräume, der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Einreichung der Erklärungen bei den zuständigen Finanzämtern.
Die Ermittlung der voraussichtlichen Steuerbelastung sowie die Prüfung der Bescheide gehören ebenso dazu, wie die Einlegung von Rechtsbehelfen bei Abweichungen zu unserer Rechtsauffassung.
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