Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten
Steuerbescheide der Finanzverwaltung sind häufig fehlerhaft. Unterlässt es der Steuerpflichtige, gegen einen rechtswidrigen Bescheid innerhalb der gesetzlichen Fristen ein Rechtsmittel einzulegen, wird dieser Bescheid grundsätzlich unabänderbar.
Wir übernehmen für Sie nicht nur die Prüfung von Steuerbescheiden, sondern vertreten Sie auch im Rahmen von eventuell notwendigen Einspruchs- und Klageverfahren.
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